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Viele Situationen/Momente im Straßenverkehr können strafrechtliche Konsequenzen hervorrufen, z. B. bei Trunkenheitsfahrten, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht etc. pp.
Um dann auf einen drohenden Führerscheinverlust angemessen reagieren zu können, ist es zwingend erforderlich, sich unverzüglich zur Beratung zu einem erfahrenen Rechtsanwalt/Verteidiger, der sich auch wirklich in dieser Materie auskennt, zu gehen.
Aus langjähriger Erfahrung kann nur davon abgeraten werden, selbständig Angaben zu machen in dem Irrglauben, dass die Polizei einem helfen werde, um sodann dadurch ggf. den Verlust des Führerscheines zu vermeiden.
Zum einem ist die Polizei per Gesetz dazu angehalten Straftaten/Verkehrsdelikte aufzuklären, zum anderen ist es nicht ihre Aufgabe, Betroffene zu beraten und Ihnen zu helfen, sondern vielmehr den Fall möglichst schnell – mit welchen Mitteln auch immer – abzuschließen. Deshalb muss jeder Fall für sich Einzeln betrachtet werden. Es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Verteidigungsstrategie wann sinnvoll ist und welche nicht.
Fehler, die durch eigene selbständige Angaben bei einer Aussage erfolgen, ziehen sich wie ein roter Faden durch die Akte und führen im Allgemeinen zu einem Verlust des Führerscheines oder entsprechend anderen Sanktionen.
Daher gibt ein erfahrener Rechtsanwalt/Verteidiger auch ohne Akteneinsicht keine Stellungnahme ab. Sehenden Auges in das eigene Unglück zu rennen, ist ein Kardinalfehler.
Sobald Sie eine Ladung von der Polizei erhalten, sollten Sie nicht zögern, einen Termin zu vereinbaren. Am besten noch früher, um nicht von der Polizei überrascht zu werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht